Plagiatsvorwurf am Lehrstuhl sachlich und behördlich klären
Eine ordnungsgemäße Begutachtung Ihrer wissenschaftlichen Arbeit liefert das Überprüfungsamt. Analysiert wird mit Plagaware. Diese Software ist seit langem im offiziellen Prüfungsbetrieb namhafter zahlreichen Hochschulen verankert und gleicht gegen rund 65 Milliarden Quellen ab. Plagiat Überprüfung als PDF in rund 5 Minuten, schon für unter 5 € pro Arbeit, geeignet zur Beilage zur Bachelor-, Master- oder Doktorarbeit.
Vier Schritte zur sachlichen Klärung eines Plagiatsvorwurfs
Den Plagiatsvorwurf zuerst nüchtern einordnen
Ein Plagiatsvorwurf kann Anlass für eine Stellungnahme sein. Für das Verfahren an der jeweiligen Hochschule sind deren Verfahrensregeln maßgeblich. Ein eigener Ähnlichkeitsbericht kann helfen, die Aussprache auf einer sachlichen Grundlage vorzubereiten.
Bewahren Sie bei einer Stellungnahme Ruhe und vermeiden Sie voreilige Erklärungen. Eine sachliche, nachvollziehbare Darstellung der einzelnen Fundstellen ist in der Regel hilfreicher als spontane Rechtfertigungen.
Der eigene Bericht als sachliche Grundlage
Sie können Ihre eingereichte Arbeit selbst prüfen lassen und einen PDF-Bericht erhalten. Der Bericht kann Textähnlichkeiten und zugehörige Quellen sichtbar machen. Prüfen Sie anschließend selbst, ob ein Zitat fehlt, eine Paraphrase zu nah am Original liegt oder die Stelle anders zu bewerten ist.
Ein Bericht von Plagaware ist nicht ohne Weiteres mit dem Prüfverfahren namhafter deutscher Universitäten gleichzusetzen. Welches System der Lehrstuhl nutzt, lässt sich dort erfragen.
Strukturierte Aufbereitung der Stellungnahme
Gestalten Sie Ihre Stellungnahme zum Plagiatsvorwurf nach einem klaren Schema: Nennen Sie den Anlass mit Aktenzeichen, listen Sie die beanstandeten Stellen auf, bewerten Sie jede Fundstelle selbst und benennen Sie das jeweilige Ergebnis (fehlendes Zitat, zu enge Paraphrase oder Eigenformulierung).
Lassen Sie emotionale Wendungen weg. Eine sachlich und übersichtlich gegliederte Stellungnahme ist im Hochschulverfahren hilfreicher als ein ausufernder Rechtfertigungsbrief.
Das persönliche Gespräch am Lehrstuhl
Ein direktes Gesprächsangebot am Lehrstuhl bietet Gelegenheit, die beanstandeten Stellen zu erläutern. Es lässt jedoch keinen sicheren Schluss auf den weiteren Verfahrensweg zu. Bereiten Sie sich mit dem ausgedruckten Bericht und einem kurzen Spickzettel vor, der Ihre Punkte und deren Reihenfolge festhält.
Hören Sie im Gespräch zunächst zu und prüfen Sie jeden Treffer anschließend anhand des Berichts und der jeweiligen Quelle. Geben Sie tatsächliche Formfehler offen zu, anstatt sie zu verharmlosen.
Vorbeugung gegen einen Plagiatsvorwurf
Am wenigsten Ärger macht der Plagiatsvorwurf, der gar nicht erst entsteht. Eine private Ähnlichkeitsprüfung kann vor der Abgabe zugängliche Textähnlichkeiten aufzeigen, ersetzt aber nicht die Prüfung durch die Hochschule. Sie kostet ab 2,90 € Mindestbestellwert; berechnet werden 0,29 € je Normseite. Der Bericht ist nicht behördlich erstellt.
Laut Anbieter vergleicht der Bericht Ihre Arbeit mit rund 70 Milliarden Quellen. Ob dieser Quellenbestand dem an Ihrer Hochschule eingesetzten System entspricht, hängt vom jeweiligen Prüfverfahren ab.
So können Sie einen Plagiatsvorwurf sachlich klären, ohne die Beteiligten zusätzlich zu belasten. Wer Fundstellen und Quellen Schritt für Schritt dokumentiert, behält leichter den Überblick über das Verfahren.
Prüfung mit Plagaware aus dem Hochschulbetrieb
Bei einem Plagiatsvorwurf kann ein Bericht von Plagaware Hinweise auf Textähnlichkeiten geben. Laut Anbieter werden Texte mit rund 70 Milliarden Quellen abgeglichen. Der PDF-Bericht wird laut Anbieter meist innerhalb von 15 Minuten bereitgestellt; der Mindestbestellwert beträgt 2,90 € pro Arbeit.
Plagiatsvorwurf startenHinweise zur wissenschaftlichen Abgabe
Vor der Abgabe Ihrer Bachelor-, Master- oder Doktorarbeit kann ein PDF-Bericht helfen, auffällige Textstellen und Quellen nachvollziehbar zu dokumentieren. Ob und in welcher Form Sie ihn der Arbeit oder einem Promotionsantrag beilegen, richtet sich nach den Vorgaben der zuständigen Hochschule.
Ob ein Überprüfungsbericht gemeinsam mit der Arbeit eingereicht werden kann oder soll, bestimmen die Vorgaben der jeweiligen Hochschule. Ein Bericht ersetzt weder die Prüfung durch den Lehrstuhl noch eine eigene Stellungnahme zu beanstandeten Stellen.
Nach Angaben des Anbieters befinden sich die Server in Deutschland, die Datei wird nicht in eine Prüfungsbibliothek aufgenommen und nach 14 Tagen automatisch gelöscht. Maßgeblich für die Verarbeitung sind die aktuellen Datenschutzhinweise des Anbieters.
Sie können den Bericht der Bachelor-, Master- oder Doktorarbeit beifügen, sofern die Vorgaben Ihrer Hochschule dies zulassen. Er dokumentiert die Ergebnisse der beauftragten Ähnlichkeitsprüfung, ersetzt jedoch keine Bewertung durch den Lehrstuhl und keinen amtlichen Nachweis.
Bei einem Plagiatsvorwurf kann der Bericht gefundene Textähnlichkeiten und Quellen bei Bachelor-, Master- oder Hausarbeiten strukturiert darstellen.