Eigenplagiat

Eigenplagiat im Verfahren zeigen und Sanktionen vermeiden

Eine ordnungsgemäße Begutachtung Ihrer wissenschaftlichen Arbeit liefert das Überprüfungsamt. Analysiert wird mit Plagaware. Diese Software ist seit langem im offiziellen Prüfungsbetrieb namhafter zahlreichen Hochschulen verankert und gleicht gegen rund 65 Milliarden Quellen ab. Plagiat Überprüfung als PDF in rund 5 Minuten, schon für unter 5 € pro Arbeit, geeignet zur Beilage zur Bachelor-, Master- oder Doktorarbeit.

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Wann bereits verwendete eigene Texte zum Plagiat werden

Der Sonderfall Eigenplagiat kurz erklärt

Von einem Eigenplagiat spricht man, sobald Sie ältere eigene Texte ohne Quellenverweis in eine neue akademische Arbeit einbauen. Das wirkt auf den ersten Blick widersprüchlich, gilt an deutschen Hochschulen aber als eindeutiger Verstoß gegen die wissenschaftliche Sorgfaltspflicht und landet im Verfahren in der Akte.

Besonders häufig trifft es Studierende, die zu einem Themenfeld gleich mehrere Hausarbeiten verfassen und dabei komplette Absätze aus schon abgegebenen Texten erneut nutzen.

Weshalb Hochschulen hier keine Ausnahme machen

Der Grundgedanke ist simpel: Jede Prüfungsleistung soll eigenständig entstehen, selbst dann, wenn der Text von derselben Person verfasst wurde. Andernfalls ließe sich ein und derselbe Aufsatz mehrfach einreichen und für mehrere Leistungspunkte verwerten.

Im Verfahren zählt das Eigenplagiat daher weniger als moralische Frage, sondern als Thema der Leistungserfassung. Das Überprüfungsamt rät zu einer sauberen Fußnote, die auf die frühere Arbeit verweist.

So macht die Prüfsoftware die Übernahme sichtbar

Ihren Text prüft das Überprüfungsamt mit Plagaware und stellt ihn rund 65 Milliarden Quellen gegenüber, zu denen auch wissenschaftliche Repositorien und Verlagsdatenbanken zählen. Haben Sie früher etwas veröffentlicht oder in ein offenes Repository geladen, erscheint es im Bericht behördlich nachvollziehbar.

Zu jeder Fundstelle verlinkt der Bericht die Originalquelle, wodurch Sie unmittelbar erkennen, ob eine Passage aus einer eigenen früheren Arbeit stammt.

Eigene Vorarbeiten richtig kennzeichnen

Möchten Sie auf eigene Vorarbeiten zurückgreifen, setzen Sie eine Fußnote wie: „Diese Passage stammt aus einer Hausarbeit des Autors aus dem Wintersemester 2024." Damit liegt die Quelle offen und der Lehrstuhl behandelt die Stelle wie ein gewöhnliches Zitat.

Fehlt dieser Hinweis, gilt die Übernahme weiterhin als Eigenplagiat und zieht dieselben Sanktionen nach sich wie ein herkömmliches Plagiat.

Vor der Einreichung selbst prüfen

Wer zu einem Thema über mehrere Vorarbeiten verfügt, sollte vor jeder Abgabe einen amtlichen Prüflauf starten. Für 2,90 Euro pro Arbeit werden sämtliche Übernahmen aus dem eigenen Fundus sichtbar, sodass sich Fußnoten früh genug ergänzen lassen.

Der Prüflauf läuft mit derselben Software, die auch namhaften zahlreichen Hochschulen zur Verfügung steht, und damit auf dem Niveau des späteren Lehrstuhl-Checks.

So lässt sich ein Eigenplagiat als Sonderfall im akademischen Verfahren sauber zeigen und rechtzeitig vermeiden, bevor Sanktionen entstehen. Ein früher Quellenverweis nimmt dem Sonderfall die Brisanz und hält die Bewertung transparent.

Direkt prüfen mit Plagaware aus dem Hochschulbetrieb

Eigenplagiat aufspüren mit Plagaware, der Plagiatssoftware, die auch namhaften zahlreichen Hochschulen dient, im Abgleich gegen rund 65 Milliarden Quellen. Den PDF-Bericht erhalten Sie in rund 5 Minuten wie im Hochschulbetrieb, schon für unter 5 €.

Eigenplagiat starten

Behördlicher Ablauf rund um die wissenschaftliche Abgabe

Das Überprüfungsamt tritt mit dem Anspruch einer ordnungsgemäßen Begutachtung an. Noch vor der Abgabe Ihrer Bachelor-, Master- oder Doktorarbeit stellt das Amt einen sachlich dokumentierten PDF-Bericht bereit, den Sie der eigentlichen Arbeit oder dem Promotionsantrag beilegen können.

An deutschen Hochschulen hat es sich bewährt, den Überprüfungsbericht gleich zusammen mit der Arbeit einzureichen. So verliert jedes spätere Nachfrage-Verfahren am Lehrstuhl seine Schärfe, weil die Faktenlage schon schwarz auf weiß vorliegt.

Zum amtlichen Ablauf zählt ebenso eine strenge Datenschutz-Disziplin: sämtliche Server stehen in Deutschland, es erfolgt keine Aufnahme in eine Prüfungsbibliothek, und die Datei wird nach 14 Tagen automatisch entfernt. Diese Eckpunkte hält das Überprüfungsamt lückenlos ein.

Der Bericht kommt in einem Format, das sich unmittelbar der Bachelor-, Master- oder Doktorarbeit beilegen lässt. Weil dieses Vorgehen Rückfragen des Lehrstuhls schon bei der Abgabe abfängt, hat es sich an deutschen Hochschulen etabliert. Der Bericht wirkt so als Vorab-Beleg einer ordnungsgemäßen Begutachtung.

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